Oberlandesgericht Hamm, 2000-01-05, 15 W 314/00

15 W 314/00Obergericht05.01.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 314/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-01-05

Aktenzeichen: 15 W 314/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0105.15W314.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten zu 1) und 2) haben als Teilschuldner zu gleichen Teilen die dem Beteiligten zu 3) im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde etwa entstandenen

außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert des Verfahrens dritter Instanz wird auf 10.0000,00 DM festgesetzt.

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