6 U 191/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-01-10, 6 U 191/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 191/99 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2000-01-10
Aktenzeichen: 6 U 191/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0110.6U191.99.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 17. Juni 1999 ver-kündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts siegen abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 813,92 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 01.09.1998 zu zahlen.
Wegen des Erwerbsschadens ist die Klage nach einer
Haftungsquote von 20 % dem Grunde nach gerechtfertigt.
Es wird festgestellt, daß die Beklagten verpflichtet sind, als Gesamtschuldner dem Kläger 20 % aller weiteren materi-ellen Schäden aufgrund des Unfalls vom 04.08.1997 zu er-setzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversiche-rungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Zur Entscheidung über die Höhe des Anspruchs auf Ersatz des Erwerbsschadens wird der Rechtsstreit zurückverwiesen an das Landgericht, das auch über die Kosten der Beru-fungsinstanz zu entscheiden hat.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Parteien: unter 10.000,00 DM.
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