6 U 202/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-01-10, 6 U 202/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 202/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-01-10
Aktenzeichen: 6 U 202/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0110.6U202.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 22. April 1999 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.
Die Beklagte bleibt verurteilt, an den Kläger 3.713,33 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 18.12.1998 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten der 1. Instanz tragen: zu 2/3 der Kläger, zu 1/3 die Beklagte.
Die Kosten der 2. Instanz tragen: zu 11/20 der Kläger, zu 9/20 die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Parteien: unter 10.000,00 DM.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.