Oberlandesgericht Hamm, 2000-01-10, 6 U 202/99

6 U 202/99Obergericht10.01.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 U 202/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-01-10

Aktenzeichen: 6 U 202/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0110.6U202.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 22. April 1999 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Beklagte bleibt verurteilt, an den Kläger 3.713,33 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 18.12.1998 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten der 1. Instanz tragen: zu 2/3 der Kläger, zu 1/3 die Beklagte.

Die Kosten der 2. Instanz tragen: zu 11/20 der Kläger, zu 9/20 die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer der Parteien: unter 10.000,00 DM.

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