Oberlandesgericht Hamm, 2000-01-19, 13 U 141/99

13 U 141/99Obergericht19.01.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 13 U 141/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-01-19

Aktenzeichen: 13 U 141/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0119.13U141.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 28. April 1999 ver-kündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlußberufung der Beklagten wird unter Zurück-weisung dieses Rechtsmittels im übrigen das genannte Ur-teil teilweise abgeändert.

Die Beklagte bleibt verurteilt, an den Kläger 6.948,49 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15. August 1997 zu zahlen.

Von den Kosten des 1. Rechtzuges trägt der Kläger 78 % und die Beklagte 22 %. Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 95 % und die Beklagte 5 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert den Kläger in Höhe von 9.470,34 DM und die Beklagte um 469,57 DM.

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