20 U 116/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-01-28, 20 U 116/99
Oberlandesgericht Hamm, 2000-01-28, 20 U 116/99
20 U 116/99Obergericht28.01.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 116/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-01-28
Aktenzeichen: 20 U 116/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0128.20U116.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 05. März 1999 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.109,30 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 01. Oktober 1997 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 71 % und der Beklagten zu 29 % auferlegt.
Die durch die Anrufung des örtlich unzuständigen Land-gerichts Bochum entstandenen Mehrkosten trägt die Klägerin jedoch allein.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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