23 W 753/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-02-10, 23 W 753/99
Oberlandesgericht Hamm, 2000-02-10, 23 W 753/99
23 W 753/99Obergericht10.02.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 23 W 753/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-02-10
Aktenzeichen: 23 W 753/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0210.23W753.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
In Abänderung der angefochtenen Entscheidung hat der Klä-ger an den Beklagten 2.730,90 DM nebst 4 % Zinsen von 94,40 DM seit dem 11. Mai 1998 und von 2.636,50 DM seit dem 18. August 1999 zu erstatten.
Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger nach einem Gegenstandswert von 864,50 DM.
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