7 U 44/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-02-15, 7 U 44/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 7 U 44/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-02-15
Aktenzeichen: 7 U 44/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0215.7U44.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 05. Februar 1999 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert den Beklagten um mehr als 60.000 DM.
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