Oberlandesgericht Hamm, 2000-02-15, 7 U 44/99

7 U 44/99Obergericht15.02.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 7 U 44/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-02-15

Aktenzeichen: 7 U 44/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0215.7U44.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 05. Februar 1999 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert den Beklagten um mehr als 60.000 DM.

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