Oberlandesgericht Hamm, 2000-02-23, 10 WF 150/99

10 WF 150/99Obergericht23.02.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 WF 150/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-02-23

Aktenzeichen: 10 WF 150/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0223.10WF150.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin vom 28. Juni 1999 gegen den ihr Prozeßkostenhilfeversagenden Beschluß des Amts-gerichts Recklinghausen vom 11. Juni 1999 wird zurück-gewiesen.

Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

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