3 WF 276/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-02-24, 3 WF 276/99
Oberlandesgericht Hamm, 2000-02-24, 3 WF 276/99
3 WF 276/99Obergericht24.02.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 WF 276/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-02-24
Aktenzeichen: 3 WF 276/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0224.3WF276.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird abgeändert.
Dem Antragsgegner wird Prozeßkostenhilfe bewilligt. Ihm wird Rechtsanwältin S in B zu den Bedingungen einer in Bo-chum ansässigen Rechtsanwältin beigeordnet.
Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Außergericht-liche Kosten werden nicht erstattet.
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