Oberlandesgericht Hamm, 2000-03-08, 3 U 180/99

3 U 180/99Obergericht08.03.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 180/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-03-08

Aktenzeichen: 3 U 180/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0308.3U180.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 31. Mai 1999 verkün­dete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten Professor Dr. H aus dem Urteil durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 10.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte Professor Dr. H vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beide Parteien können die Sicherheitsleistung auch durch eine unbedingte und un­befristete Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kre­ditinstituts erbringen.

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