18 U 167/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-03-09, 18 U 167/99
Oberlandesgericht Hamm, 2000-03-09, 18 U 167/99
18 U 167/99Obergericht09.03.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 18 U 167/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-03-09
Aktenzeichen: 18 U 167/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0309.18U167.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 20. Mai 1999 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen, soweit das Landgericht die Klage dem Grunde nach wegen des Schadens an der Gaststätteneinrichtung für gerechtfertigt erklärt hat.
Im Übrigen wird das angefochtene Urteil aufgehoben.
Die Sache wird zur Entscheidung im Betragsverfahren, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer beider Parteien liegt über der Revisionssumme.
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