Oberlandesgericht Hamm, 2000-03-09, 18 U 167/99

18 U 167/99Obergericht09.03.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 18 U 167/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-03-09

Aktenzeichen: 18 U 167/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0309.18U167.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 20. Mai 1999 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen, soweit das Landgericht die Klage dem Grunde nach wegen des Schadens an der Gaststätteneinrichtung für gerechtfertigt erklärt hat.

Im Übrigen wird das angefochtene Urteil aufgehoben.

Die Sache wird zur Entscheidung im Betragsverfahren, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer beider Parteien liegt über der Revisionssumme.

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