Oberlandesgericht Hamm, 2000-03-14, 27 U 102/99

27 U 102/99Obergericht14.03.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 102/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-03-14

Aktenzeichen: 27 U 102/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0314.27U102.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird - unter Zurück-weisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 25. Mai 1999 verkündete Urteil der II. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld so abgeändert:

Die Beschlußverfügung des Landgerichts Bielefeld vom 21. April 1999 zu Ziffer 1 wird unter Aufrechterhaltung der Ordnungsmittelandrohung zu Ziffer 4 bestätigt. Im übrigen wird die Beschlußverfügung (zu Ziffer 2 und 3) aufgehoben und der auf ihren Erlaß gerichtete Antrag zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller aufer-legt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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