27 U 102/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-03-14, 27 U 102/99
Oberlandesgericht Hamm, 2000-03-14, 27 U 102/99
27 U 102/99Obergericht14.03.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 102/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-03-14
Aktenzeichen: 27 U 102/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0314.27U102.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird - unter Zurück-weisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 25. Mai 1999 verkündete Urteil der II. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld so abgeändert:
Die Beschlußverfügung des Landgerichts Bielefeld vom 21. April 1999 zu Ziffer 1 wird unter Aufrechterhaltung der Ordnungsmittelandrohung zu Ziffer 4 bestätigt. Im übrigen wird die Beschlußverfügung (zu Ziffer 2 und 3) aufgehoben und der auf ihren Erlaß gerichtete Antrag zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller aufer-legt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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