Oberlandesgericht Hamm, 2000-03-15, 25 U 130/99

25 U 130/99Obergericht15.03.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 25 U 130/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-03-15

Aktenzeichen: 25 U 130/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0315.25U130.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Streithelferin der Beklagten wird das am 26. Mai 1999 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der erstinstanzlichen außergerichtlichen Kosten der Streithelferin der Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer der Klägerin übersteigt nicht 60.000,00 DM, jedoch wird zugunsten der Klägerin die Revision zugelassen.

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