6 U 239/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-03-16, 6 U 239/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 239/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-03-16
Aktenzeichen: 6 U 239/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0316.6U239.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 24.09.1999 ver-kündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arns-berg abgeändert.
Der Beklagte bleibt verurteilt, an die Klägerin 9.837,28 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 21.05.1999 zu
zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz tragen der Beklagte zu 2/3 und die Klägerin zu 1/3.
Die Kosten der zweiten Instanz werden der Klägerin aufer-legt.
Die Beschwer der Klägerin: unter 10.000,00 DM.
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