13 U 81/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-03-20, 13 U 81/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 81/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-03-20
Aktenzeichen: 13 U 81/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0320.13U81.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 6. Juli 1999 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster abge-ändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner unter Einschluss der landgerichtlichen Verurteilung an die Klä-gerin 18.337,03 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 12. Februar 1999 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Klägerin 20 % und die Beklagten 80 %.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 56 % und die Beklagten 44 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert die Beklagten in Höhe von 3.814,82 DM und die Klägerin um 4.946,29 DM.
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