28 U 177/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-03-21, 28 U 177/99
Oberlandesgericht Hamm, 2000-03-21, 28 U 177/99
28 U 177/99Obergericht21.03.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 177/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-03-21
Aktenzeichen: 28 U 177/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0321.28U177.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenatq
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 20. August 1999 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Mün-ster abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung im übrigen neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 28.251,20 DM Zug-um-Zug gegen Übergabe des Fahrzeuges Chevrolet Blazer S 10, Fahrgestell-Nr. ... zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Es wird festgestellt, daß sich die Beklagte mit der An-nahme des Fahrzeuges im Verzug befindet.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer der Beklagten beträgt 28.551,20 DM, die des Klägers 306,68 DM.
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