13 U 192/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-03-27, 13 U 192/99
Oberlandesgericht Hamm, 2000-03-27, 13 U 192/99
13 U 192/99Obergericht27.03.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 192/99 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2000-03-27
Aktenzeichen: 13 U 192/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0327.13U192.99.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 7. September 1999 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hagen abgeändert.
Die Klageanträge (Berufungsverfahren) zu Ziff. 1) a) (materieller Schaden) und Ziffer 1) b) (Schmerzensgeld) sind dem Grunde nach gerechtfertigt.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamt-schuldner verpflichtet sind, dem Kläger alle zukünfti-gen materiellen und immateriellen Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 29. März 1998 in C zu ersetzen, soweit Ansprüche nicht auf öffentliche Sozialversicherungsträ-ger oder sonstige Dritte übergegangen sind.
Der Rechtsstreit wird zur Verhandlung und Entscheidung über die Höhe der geltend gemachten Ansprüche zu Ziff. 1) a) und b) an das Landgericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu ent-scheiden haben wird.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert die Beklagten in Höhe von 35.5000,95 DM.
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