27 U 170/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-03-28, 27 U 170/99
Oberlandesgericht Hamm, 2000-03-28, 27 U 170/99
27 U 170/99Obergericht28.03.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 170/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-03-28
Aktenzeichen: 27 U 170/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0328.27U170.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 30. September 1999 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auf-erlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert den Kläger nicht mit mehr als 60.000,00 DM.
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