Oberlandesgericht Hamm, 2000-03-29, 13 U 189/99

13 U 189/99Obergericht29.03.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 13 U 189/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-03-29

Aktenzeichen: 13 U 189/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0329.13U189.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 26. Juli 1999 verkündete Urteil der Zivilkammer I des Landgerichts Detmold unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen abgeändert.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 4.202,39 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 11.03.1998 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz trägt der Kläger 2/3 und die Beklagten 1/3.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Parteien jeweils in Höhe von 4.202,39 DM.

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