13 U 189/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-03-29, 13 U 189/99
Oberlandesgericht Hamm, 2000-03-29, 13 U 189/99
13 U 189/99Obergericht29.03.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 189/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-03-29
Aktenzeichen: 13 U 189/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0329.13U189.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 26. Juli 1999 verkündete Urteil der Zivilkammer I des Landgerichts Detmold unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen abgeändert.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 4.202,39 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 11.03.1998 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz trägt der Kläger 2/3 und die Beklagten 1/3.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert die Parteien jeweils in Höhe von 4.202,39 DM.
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