8 U 156/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-03-29, 8 U 156/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 156/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-03-29
Aktenzeichen: 8 U 156/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0329.8U156.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 22. Juni 1999 ver-kündete Urteil des Landgerichts Bochum wird zurückge-wie-sen.
Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer des Beklagten liegt unter 60.000,00 DM.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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