Oberlandesgericht Hamm, 2000-03-29, 8 U 156/99

8 U 156/99Obergericht29.03.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 156/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-03-29

Aktenzeichen: 8 U 156/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0329.8U156.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 22. Juni 1999 ver-kündete Urteil des Landgerichts Bochum wird zurückge-wie-sen.

Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer des Beklagten liegt unter 60.000,00 DM.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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