15 W 35/00•Oberlandesgericht Hamm, 2000-03-30, 15 W 35/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 35/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-03-30
Aktenzeichen: 15 W 35/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0330.15W35.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Geschäftswert wird insoweit in Abänderung der Entscheidung des Landgerichts für das Verfahren der Erstbeschwerde und der weiteren Beschwerde auf je 5.000,00 DM festgesetzt.
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