Oberlandesgericht Hamm, 2000-04-11, 2 UF 53/00

2 UF 53/00Obergericht11.04.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 UF 53/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-04-11

Aktenzeichen: 2 UF 53/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0411.2UF53.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Beschwerde des Kindes sowie der weiteren Verfahrensbeteiligten zu 1) - 5) gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Hattingen vom 30. Dezember 1999 wird zurückgewiesen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlaßt.

Der Beschwerdewert wird auf 5.000,00 DM festgesetzt.

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