2 UF 53/00•Oberlandesgericht Hamm, 2000-04-11, 2 UF 53/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 UF 53/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-04-11
Aktenzeichen: 2 UF 53/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0411.2UF53.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Beschwerde des Kindes sowie der weiteren Verfahrensbeteiligten zu 1) - 5) gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Hattingen vom 30. Dezember 1999 wird zurückgewiesen.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlaßt.
Der Beschwerdewert wird auf 5.000,00 DM festgesetzt.
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