Oberlandesgericht Hamm, 2000-04-12, 12 UF 149/99

12 UF 149/99Obergericht12.04.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 12 UF 149/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-04-12

Aktenzeichen: 12 UF 149/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0412.12UF149.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Familiensenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 22. April 1999 verkündete Urteil des Amtsgericht Essen-Borbeck abgeän-dert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin wie folgt nachehelichen Unterhalt zu zahlen:

für die Zeit vom 2. Dezember 1998 bis 31. Dezember 1998 monatlich 2.192,85 DM und

für die Zeit ab 1. Januar 1999 monatlich 1.835,00 DM.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung des Beklagten und die Berufung der Klägerin wer-den zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden der Klägerin zu 30 % und dem Beklagten zu 70 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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