29 U 11/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-05-02, 29 U 11/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 29 U 11/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-05-02
Aktenzeichen: 29 U 11/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0502.29U11.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 25. November 1998 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Klägerin von den Kosten des ersten Rechtszuges 43 % und der Beklagte 57 % zu tragen haben.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer des Beklagten liegt unter 60.000,00 DM
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