Oberlandesgericht Hamm, 2000-05-02, 29 U 11/99

29 U 11/99Obergericht02.05.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 29 U 11/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-05-02

Aktenzeichen: 29 U 11/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0502.29U11.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 25. November 1998 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Klägerin von den Kosten des ersten Rechtszuges 43 % und der Beklagte 57 % zu tragen haben.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer des Beklagten liegt unter 60.000,00 DM

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