Oberlandesgericht Hamm, 2000-05-03, 3 UF 54/00

3 UF 54/00Obergericht03.05.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 UF 54/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-05-03

Aktenzeichen: 3 UF 54/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0503.3UF54.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Unterhalts-festsetzungsbeschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Bochum vom 17. Januar 2000 aufgehoben. Der Antrag auf Festsetzung im vereinfachten Verfahren wird zurückgewie-sen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller aufer-legt.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.008,00 DM festgesetzt.

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