3 Ss OWi 115/00•Oberlandesgericht Hamm, 2000-05-09, 3 Ss OWi 115/00
Oberlandesgericht Hamm, 2000-05-09, 3 Ss OWi 115/00
3 Ss OWi 115/00Obergericht09.05.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 115/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-05-09
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 115/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0509.3SS.OWI115.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. Insoweit wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Minden zurückverwiesen.
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