5 SsOWi1106/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-05-18, 5 SsOWi1106/99
Oberlandesgericht Hamm, 2000-05-18, 5 SsOWi1106/99
5 SsOWi1106/99Obergericht18.05.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 SsOWi1106/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-05-18
Aktenzeichen: 5 SsOWi1106/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0518.5SSOWI1106.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein des Betroffenen in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.
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