Oberlandesgericht Hamm, 2000-05-18, 5 SsOWi1106/99

5 SsOWi1106/99Obergericht18.05.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 SsOWi1106/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-05-18

Aktenzeichen: 5 SsOWi1106/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0518.5SSOWI1106.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein des Betroffenen in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.

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