Oberlandesgericht Hamm, 2000-05-29, 18 U 236/99

18 U 236/99Obergericht29.05.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 18 U 236/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-05-29

Aktenzeichen: 18 U 236/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0529.18U236.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19.08.1999 verkündete Urteil der Zivilkammer IV des Landgerichts Detmold abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auf-erlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Klägerin in Höhe von 10.614,00 DM.

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