18 U 236/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-05-29, 18 U 236/99
Oberlandesgericht Hamm, 2000-05-29, 18 U 236/99
18 U 236/99Obergericht29.05.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 18 U 236/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-05-29
Aktenzeichen: 18 U 236/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0529.18U236.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19.08.1999 verkündete Urteil der Zivilkammer IV des Landgerichts Detmold abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auf-erlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert die Klägerin in Höhe von 10.614,00 DM.
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