Oberlandesgericht Hamm, 2000-06-05, 13 U 222/99

13 U 222/99Obergericht05.06.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 13 U 222/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-06-05

Aktenzeichen: 13 U 222/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0605.13U222.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten und die Anschlußberufung des Klägers wird unter Zurückweisung beider Rechtsmittel im übrigen das am 29. Oktober 1999 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die B AG, G-Platz, ####1 L2, zu der Finanzierungsnr. ##### 49.934,38 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 19. Juni 1999 zu zahlen.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 5.034,51 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 19. Juni 1999 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des gesamten Rechtsstreits tragen der Beklagte 58 % und der Kläger 42 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert den Beklagten in Höhe von 54.968,89 DM und den Kläger um 39.224,11 DM.

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