24 U 127/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-06-08, 24 U 127/99
Oberlandesgericht Hamm, 2000-06-08, 24 U 127/99
24 U 127/99Obergericht08.06.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 24 U 127/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-06-08
Aktenzeichen: 24 U 127/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0608.24U127.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11. August 1999 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 49.700,00 DM nebst 4% Zinsen seit dem 19.05.1999 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Das Urteil beschwert keine der Parteien um mehr als 60.000,00 DM.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.