6 U 248/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-06-15, 6 U 248/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 248/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-06-15
Aktenzeichen: 6 U 248/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0615.6U248.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 1. Oktober 1999 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsmittels ein-schließlich der Kosten des Streithelfers.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Klägerin: unter 20.000,00 DM.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.