6 U 238/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-06-19, 6 U 238/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 238/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-06-19
Aktenzeichen: 6 U 238/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0619.6U238.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 23. August 1999 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster unter Zurückweisung des weitergehenden Rechts-mittels abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, die bei ihr über die Kläger gespeicherten Daten zu den Rubriken "Aktiva" und "Passiva" dahingehend zu berichtigen, daß sie als branchendurch-schnittliche Werte kenntlich gemacht werden.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten der zweiten Instanz tragen die Kläger zu je 2/5 und die Beklagte zu 1/5.
Hinsichtlich der Kosten der ersten Instanz verbleibt es bei der Kostenentscheidung des Landgerichts.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Parteien: unter 20.000,00 DM.
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