Oberlandesgericht Hamm, 2000-06-27, 15 W 13/00

15 W 13/00Obergericht27.06.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 13/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-06-27

Aktenzeichen: 15 W 13/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0627.15W13.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die weiteren Beschwerden werden zurückgewiesen.

Die Beteiligten zu 1) und 2) haben die den Beteiligten zu 3) - 11) im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu er-statten, und zwar als Teilschuldner zu je 1/2 Anteil.

Der Wert des Gegenstandes der weiten Beschwerden wird auf jeweils 200.000,00 DM festgesetzt.

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