15 W 13/00•Oberlandesgericht Hamm, 2000-06-27, 15 W 13/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 13/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-06-27
Aktenzeichen: 15 W 13/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0627.15W13.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die weiteren Beschwerden werden zurückgewiesen.
Die Beteiligten zu 1) und 2) haben die den Beteiligten zu 3) - 11) im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu er-statten, und zwar als Teilschuldner zu je 1/2 Anteil.
Der Wert des Gegenstandes der weiten Beschwerden wird auf jeweils 200.000,00 DM festgesetzt.
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