Oberlandesgericht Hamm, 2000-06-27, 21 U 111/99

21 U 111/99Obergericht27.06.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 21 U 111/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-06-27

Aktenzeichen: 21 U 111/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0627.21U111.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 26.03.1999 dahingehend abgeändert, dass die Klage abgewiesen wird.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Sicherheit durch eine schriftliche, unbefristete, unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank zu erbringen.

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