Oberlandesgericht Hamm, 2000-07-07, 8 UF 222/00

8 UF 222/00Obergericht07.07.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 UF 222/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-07-07

Aktenzeichen: 8 UF 222/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0707.8UF222.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Tenor

Unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses wird der Antrag des Antragstellers auf Auskunftserteilung zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außer-gerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Beschwerdewert wird auf 1.000 DM festgesetzt.

Dem Antragsteller wird zur Abwehr der Beschwerde unter Beiordnung von Rechtsanwalt ratenfreie Prozeß-kostenhilfe bewilligt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.