8 UF 222/00•Oberlandesgericht Hamm, 2000-07-07, 8 UF 222/00
Oberlandesgericht Hamm, 2000-07-07, 8 UF 222/00
8 UF 222/00Obergericht07.07.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 UF 222/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-07-07
Aktenzeichen: 8 UF 222/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0707.8UF222.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Tenor
Unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses wird der Antrag des Antragstellers auf Auskunftserteilung zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außer-gerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 1.000 DM festgesetzt.
Dem Antragsteller wird zur Abwehr der Beschwerde unter Beiordnung von Rechtsanwalt ratenfreie Prozeß-kostenhilfe bewilligt.
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