25 U 167/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-07-12, 25 U 167/99
Oberlandesgericht Hamm, 2000-07-12, 25 U 167/99
25 U 167/99Obergericht12.07.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 25 U 167/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-07-12
Aktenzeichen: 25 U 167/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0712.25U167.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 24. August 1999 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Verpflichtung der Beklagten zum Ersatz weiteren Schadens nur besteht, soweit die Beklagte ihre Beratungspflicht da-durch verletzt hat, daß sie es unterließ, geeignete Maß-nahmen zur Erzielung des halben Steuersatzes vorzuschla-gen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheits-lei-stung in Höhe von 180.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Beschwer der Beklagten übersteigt 60.000,00 DM, die der Kläger übersteigt 60.000,-- DM nicht.
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