1 Vollz (Ws) 165/2000•Oberlandesgericht Hamm, 2000-07-27, 1 Vollz (Ws) 165/2000
Oberlandesgericht Hamm, 2000-07-27, 1 Vollz (Ws) 165/2000
1 Vollz (Ws) 165/2000Obergericht27.07.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 165/2000 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-07-27
Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 165/2000
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0727.1VOLLZ.WS165.2000.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Der Präsident des Justizvollzugsamts Westfalen-Lippe hat den Betroffenen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Landeskasse auferlegt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.