Oberlandesgericht Hamm, 2000-07-31, 20 W 2/00

20 W 2/00Obergericht31.07.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 W 2/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-07-31

Aktenzeichen: 20 W 2/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0731.20W2.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten wird der die Gewährung von Prozeßkostenhilfe verweigernde Beschluß des Landgerichts Hagen vom 9.8.1999 abgeändert.

Den Beklagten wird für den ersten Rechtsszug Prozeßkostenhilfe zur Rechtsverteidigung gewährt und ihnen insoweit Rechtsanwalt W aus H beigeordnet.

Die Entscheidung über eine etwaige Anordnung von Ratenzahlung wird dem erstinstanzlichen Gericht übertragen.

Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.