20 W 2/00•Oberlandesgericht Hamm, 2000-07-31, 20 W 2/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 W 2/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-07-31
Aktenzeichen: 20 W 2/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0731.20W2.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Beklagten wird der die Gewährung von Prozeßkostenhilfe verweigernde Beschluß des Landgerichts Hagen vom 9.8.1999 abgeändert.
Den Beklagten wird für den ersten Rechtsszug Prozeßkostenhilfe zur Rechtsverteidigung gewährt und ihnen insoweit Rechtsanwalt W aus H beigeordnet.
Die Entscheidung über eine etwaige Anordnung von Ratenzahlung wird dem erstinstanzlichen Gericht übertragen.
Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.