7 W 9/00•Oberlandesgericht Hamm, 2000-08-15, 7 W 9/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 7 W 9/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-08-15
Aktenzeichen: 7 W 9/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0815.7W9.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde wird der Beschluss vom 24. Februar 2000 teilweise abgeändert:
Der Streitwert für die mit Schriftsatz vom 21.12.1998 erhobene Widerklage wird für den Zeitraum bis zum 01.10.1999 auf 163.806,96 DM festgesetzt.
Im übrigen verbleibt es bei dem angefochtenen Beschluss.
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