20 U 26/00•Oberlandesgericht Hamm, 2000-08-18, 20 U 26/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 26/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-08-18
Aktenzeichen: 20 U 26/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0818.20U26.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17. November 1999 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 30.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 18. Februar 1997 sowie weitere 547,22 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 23. April 1999 zu zah-len.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 13 % der Kläger und zu 87 % die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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