6 U 27/00•Oberlandesgericht Hamm, 2000-08-21, 6 U 27/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 27/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-08-21
Aktenzeichen: 6 U 27/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0821.6U27.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 3. Dezember 1999 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt als Gesamtschuldner,
an den Kläger 11.103,12 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 01.05.1999 zu zahlen.
Die Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger zu 2/5, die Beklagten zu 3/5.
Die Kosten der zweiten Instanz werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Beklagten: unter 15.000,00 DM.
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