3 U 64/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-08-23, 3 U 64/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 64/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-08-23
Aktenzeichen: 3 U 64/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0823.3U64.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 09. Dezember 1998 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung von DM 20.000,00 abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Parteien dürfen die Sicherheit durch eine unbefristete und unbedingte Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder Sparkasse erbringen.
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