6 U 18/00•Oberlandesgericht Hamm, 2000-08-24, 6 U 18/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 18/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-08-24
Aktenzeichen: 6 U 18/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0824.6U18.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 8. November 1999 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz und 1/10 der Kosten der zweiten Instanz trägt die Klägerin.
Die übrigen Kosten trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Klägerin: unter 15.000,00 DM.
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