20 U 178/98•Oberlandesgericht Hamm, 2000-08-25, 20 U 178/98
Oberlandesgericht Hamm, 2000-08-25, 20 U 178/98
20 U 178/98Obergericht25.08.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 178/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-08-25
Aktenzeichen: 20 U 178/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0825.20U178.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 9. Juli 1998 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 32.528,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 11. September 1997 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen zu 19 % der Kläger und zu 81 % der Beklagte.
Die Kosten des Rechtsstreits 2. Instanz werden der Beklagten zu 87 % und dem Kläger zu 13 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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