Oberlandesgericht Hamm, 2000-08-28, 3 U 31/00

3 U 31/00Obergericht28.08.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 31/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-08-28

Aktenzeichen: 3 U 31/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0828.3U31.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 10. Dezember 1999 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,- DM abwenden, falls nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet, die er auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbringen kann.

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