Oberlandesgericht Hamm, 2000-08-28, I-3 U 36/00

I-3 U 36/00Obergericht28.08.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-3 U 36/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-08-28

Aktenzeichen: I-3 U 36/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0828.I3U36.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 25. November 1999 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheits­leistung in Höhe von 12.000,00 DM abwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet, die sie auch durch die unbedingte und unbefristete Bürg­schaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Spar­kasse erbringen kann.

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