9 U 20/00•Oberlandesgericht Hamm, 2000-08-29, 9 U 20/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 20/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-08-29
Aktenzeichen: 9 U 20/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0829.9U20.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 25.11.1999 ver-kün-dete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert den Kläger in Höhe von DM 59.990,00.
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