Oberlandesgericht Hamm, 2000-08-30, 3 U 165/99

3 U 165/99Obergericht30.08.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 165/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-08-30

Aktenzeichen: 3 U 165/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0830.3U165.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 01. Juni 1999 ver-kündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung i.H.v. 15.000,00 DM abwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten, die sie auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbringen können.

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