13 U 106/00•Oberlandesgericht Hamm, 2000-09-06, 13 U 106/00
Oberlandesgericht Hamm, 2000-09-06, 13 U 106/00
13 U 106/00Obergericht06.09.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 106/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-09-06
Aktenzeichen: 13 U 106/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0906.13U106.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 23. März 2000 verkün-dete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeändert.
Die Beklagten bleiben verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 5.544,77 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15. Oktober 1999 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des gesamten Rechtsstreits tragen die Be-klagten 54 % und die Klägerin 46 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert die Beklagten in Höhe von 5.544,77 DM und die Klägerin in Höhe von 4.644,78 DM.
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