Oberlandesgericht Hamm, 2000-09-08, 9 U 29/00

9 U 29/00Obergericht08.09.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 29/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-09-08

Aktenzeichen: 9 U 29/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0908.9U29.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin und die Berufung der Beklagten gegen das am 02. Dezember 1999 verkündete Grund- und Teilurteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wer-den zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Parteien jeweils zu ½, mit Ausnahme der durch die Beweisaufnahme in II. Instanz verursachten Kosten. Diese tragen die Beklagten allein.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert beide Parteien in Höhe von jeweils 23.000,- DM.

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